Ich finde es zunächst einmal bemerkenswert, dass sich ein Fachanwalt zutraut, zu komplexen Thematiken wie PKS, Aufklärungsquoten und der Aussagekraft der o.g. BKA-Studie Bewertungen abzugeben.
Ich möchte gar nicht erst versuchen, Ihnen zu erklären, dass es keinen Widerspruch zwischen der Aussage des BKA-Präsidenten und der Aussage “Aufklärungsquoten der PKS können also weder als Argument für noch gegen Mindestspeicherfristen herangezogen werden.” gibt.
Die Hoffnung des BKA, der Polizei und der Justizbehörden ist es auch nicht, durch die VRD insbesondere die Aufklärungsquote der Betrugsdelikte zu steigern.
Vielmehr sollen Straftaten wie die hier genannten aufgeklärt werden.
http://bit.ly/q6kTPQ
Der Grund, warum Ziercke schwere Straftaten als Begründung heranzieht ist nicht etwa, weil er Panik schüren will. Grund ist vielmehr die Auffassung, dass es Straftaten gibt, die aufgrund ihrer Schwere einer größeren Aufmerksamkeit bei der Strafverfolgung bedürfen, als dies eben bei einem “einfachen” Betrug der Fall ist. Dies drückt sich dann manchmal auch in der Strafandrohung aus.
Auch die Polizei und die Justiz setzt Schwerpunkte bei der Strafverfolgung. Das sollten auch Sie als Fachanwalt wissen.